PV-Pflicht in Bayern: Welche Gebäude jetzt eine Solaranlage benötigen
Aktualisiert am 12. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit
Bayern hat die Solarpflicht schrittweise ausgeweitet. Für Neubauten gilt sie bereits seit 2023, nun werden auch bestehende Gebäude bei grundlegender Dachsanierung erfasst. Wir erklären, wer betroffen ist, welche Fristen gelten und was bei Nichterfüllung droht.
Für welche Gebäude gilt die PV-Pflicht?
Die bayerische Solarpflicht unterscheidet zwischen verschiedenen Gebäudekategorien:
Neue Wohngebäude
Seit 1. Februar 2023 verpflichtend. Alle Neubauten mit mehr als 50 m² Dachfläche müssen eine PV-Anlage installieren.
Neue Nichtwohngebäude (Gewerbe, Büros)
Seit 1. Juli 2023 verpflichtend. Für alle neuen Nicht-Wohngebäude mit entsprechender Dachfläche.
Wohngebäude bei Dachsanierung (Soll-Vorschrift)
Seit 2025: Wenn mehr als ein Drittel der geeigneten Dachfläche grundlegend saniert wird, soll gleichzeitig eine PV-Anlage installiert werden – eine dringende Empfehlung, aber ohne direkte Bußgeldpflicht bei Nichterfüllung.
Nichtwohngebäude bei Dachsanierung (Muss-Pflicht)
Seit 2025: Für Gewerbe- und Industriegebäude gilt bei einer Dachsanierung von mehr als einem Drittel der geeigneten Fläche eine verbindliche PV-Pflicht.
Welche Mindestleistung ist vorgeschrieben?
Die Mindestleistung richtet sich nach der nutzbaren Dachfläche. Als Faustregel gilt: mindestens 0,5 kWp je 10 m² Nettodachfläche. Bei einem typischen Einfamilienhaus mit 100 m² Dach wären das also mindestens 5 kWp – in der Praxis werden meist größere Anlagen installiert, da die Wirtschaftlichkeit das empfiehlt.
Ausnahmen von der Pflicht
Ausnahmen gelten bei technischer Unmöglichkeit (z. B. Schattenlage, statische Probleme), wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (Amortisationszeit über 20 Jahre) oder bei Denkmalschutz. Diese Ausnahmen müssen beim zuständigen Landratsamt beantragt werden.
Was passiert bei Nichterfüllung?
Bei Neubauten sowie bei Nichtwohngebäuden mit Dachsanierung handelt es sich um eine verbindliche Muss-Pflicht: Bei Verstoß können Bußgelder verhängt werden, deren Höhe im Ermessen der Behörden liegt und je nach Gebäudegröße und Dauer des Verstoßes mehrere tausend Euro betragen kann. Außerdem kann die Baubehörde die nachträgliche Installation anordnen.
Bei Wohngebäuden mit Dachsanierung ist die PV-Pflicht dagegen eine Soll-Vorschrift: Die Installation wird dringend empfohlen, eine direkte Bußgeldpflicht bei Nichterfüllung besteht hier aber nicht.
Wer jetzt plant seine Dachfläche zu sanieren, sollte die PV-Anlage unbedingt mitplanen – die Kombination ist in aller Regel günstiger als zwei separate Maßnahmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
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Wer die PV-Pflicht erfüllt, kann gleichzeitig von attraktiven Förderprogrammen profitieren: KfW-Kredit 270 (bis 150.000 € je Anlage), bayerische Wohnraumförderung sowie BAFA-Zuschüsse für Speicher. Erding Solar berät Sie kostenlos zu allen Optionen und übernimmt auf Wunsch die komplette Förderantragstellung.
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Quellen
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