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PV-Pflicht in Bayern: Welche Gebäude jetzt eine Solaranlage benötigen

Aktualisiert am 25. März 2026 · 5 Min. Lesezeit

PV-Pflicht Bayern Dach

Bayern hat die Solarpflicht schrittweise ausgeweitet. Für Neubauten gilt sie bereits seit 2023, nun werden auch bestehende Gebäude bei grundlegender Dachsanierung erfasst. Wir erklären, wer betroffen ist, welche Fristen gelten und was bei Nichterfüllung droht.

Für welche Gebäude gilt die PV-Pflicht?

Die bayerische Solarpflicht unterscheidet zwischen verschiedenen Gebäudekategorien:

1

Neue Wohngebäude

Seit 1. Februar 2023 verpflichtend. Alle Neubauten mit mehr als 50 m² Dachfläche müssen eine PV-Anlage installieren.

2

Neue Nichtwohngebäude (Gewerbe, Büros)

Seit 1. Juli 2023 verpflichtend. Für alle neuen Nicht-Wohngebäude mit entsprechender Dachfläche.

3

Bestandsgebäude bei Dachsanierung (neu!)

Seit 2025: Wenn mehr als 50 % der Dachfläche grundlegend saniert werden, muss gleichzeitig eine PV-Anlage installiert werden.

Welche Mindestleistung ist vorgeschrieben?

Die Mindestleistung richtet sich nach der nutzbaren Dachfläche. Als Faustregel gilt: mindestens 0,5 kWp je 10 m² Nettodachfläche. Bei einem typischen Einfamilienhaus mit 100 m² Dach wären das also mindestens 5 kWp – in der Praxis werden meist größere Anlagen installiert, da die Wirtschaftlichkeit das empfiehlt.

Ausnahmen von der Pflicht

Ausnahmen gelten bei technischer Unmöglichkeit (z. B. Schattenlage, statische Probleme), wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (Amortisationszeit über 20 Jahre) oder bei Denkmalschutz. Diese Ausnahmen müssen beim zuständigen Landratsamt beantragt werden.

Was passiert bei Nichterfüllung?

Bei Verstoß gegen die PV-Pflicht können Bußgelder verhängt werden. Die genaue Höhe liegt im Ermessen der Behörden und kann je nach Gebäudegröße und Dauer des Verstoßes mehrere tausend Euro betragen. Außerdem kann die Baubehörde die nachträgliche Installation anordnen.

Wer jetzt plant seine Dachfläche zu sanieren, sollte die PV-Anlage unbedingt mitplanen – die Kombination ist in aller Regel günstiger als zwei separate Maßnahmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Jetzt handeln – Förderung nutzen

Wer die PV-Pflicht erfüllt, kann gleichzeitig von attraktiven Förderprogrammen profitieren: KfW-Kredit 270 (bis 150.000 € je Anlage), bayerische Wohnraumförderung sowie BAFA-Zuschüsse für Speicher. Erding Solar berät Sie kostenlos zu allen Optionen und übernimmt auf Wunsch die komplette Förderantragstellung.

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