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EEG-Novelle 2027: Aus für die feste Einspeisevergütung bei Neuanlagen?

Aktualisiert am 17. September 2026 · 6 Min. Lesezeit

Photovoltaikanlage auf Hallendach EEG-Novelle 2027

Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für die EEG-Novelle 2027 beschlossen. Sie soll die Einspeisevergütung grundlegend umbauen: Statt einer garantierten festen Vergütung über 20 Jahre soll es für neue Anlagen künftig nur noch eine befristete Übergangszahlung geben. Hinzu kommt eine deutlich strengere Smart-Meter-Pflicht. Wir erklären, was aktuell feststeht, was sich noch ändern kann – und was das für Ihre Planung bedeutet.

Wichtig zum Status

Es handelt sich aktuell um einen Kabinettsentwurf. Die Beratungen in Bundestag und Bundesrat laufen seit September 2026, zudem steht die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission noch aus. Details können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 ist geplant.

Die zentrale Änderung: Ende der festen Einspeisevergütung

Bislang erhalten Betreiber neuer PV-Anlagen eine über 20 Jahre garantierte, feste Einspeisevergütung. Der Kabinettsentwurf sieht vor, dieses Modell für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, durch eine zeitlich befristete Übergangszahlung zu ersetzen. Der Volleinspeisungsbonus soll für Neuanlagen ganz entfallen, und das Einspeiselimit von 50 % der Nennleistung – bislang vor allem aus der Diskussion um Netzengpässe bekannt – soll dauerhaft festgeschrieben werden.

Wie die geplante Übergangszahlung gestaffelt ist

Nach aktuellem Entwurf soll die Übergangszahlung nach Inbetriebnahmejahr und Anlagengröße gestaffelt werden – und schrittweise auslaufen:

  • 2027: Anlagen unter 50 kWp erhalten rechnerisch rund 5,2 ct/kWh für maximal 36 Monate.
  • 2028: Die Grenze sinkt auf Anlagen unter 25 kWp, ebenfalls für maximal 36 Monate.
  • 2029/2030: Nur noch Anlagen unter 7 kWp sind anspruchsberechtigt, weiterhin für maximal 36 Monate.
  • Ab 2031: Kein Anspruch auf eine Übergangszahlung mehr vorgesehen.

Für kleinere Anlagen unter 25 kWp ist zusätzlich ein Direktvermarktungsbonus von rund 1,5 ct/kWh für bis zu 48 Monate im Gespräch, wenn der Strom selbst vermarktet statt pauschal eingespeist wird.

Bestandsschutz für heutige Anlagen

Für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb genommen werden, ändert sich nichts: Der bei Inbetriebnahme gültige Vergütungssatz bleibt für 20 Jahre zuzüglich des Rests des Inbetriebnahmejahres garantiert. Wer jetzt investiert, sichert sich also noch die bekannten, planbaren Konditionen.

Aktuelle Einspeisevergütung seit 1. August 2026

Unabhängig von der geplanten Reform greift weiterhin die reguläre halbjährliche Degression. Seit dem 1. August 2026 gelten für neu in Betrieb genommene Anlagen bis 10 kWp 7,70 Cent/kWh bei Teileinspeisung und rund 12,2 Cent/kWh bei Volleinspeisung. Für den Leistungsanteil zwischen 10 und 40 kWp sind es rund 6,7 bzw. 10,2 Cent/kWh. Die nächste reguläre Absenkung ist zum 1. Februar 2027 vorgesehen.

Smart-Meter-Pflicht: Schwelle soll von 7 kW auf 2 kW sinken

Ein zweiter wichtiger Baustein der Novelle betrifft die Digitalisierung: Aktuell greift die verpflichtende Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) durch den Messstellenbetreiber ab einer Anlagenleistung von mehr als 7 kW. Der Entwurf sieht vor, diese Schwelle auf mehr als 2 kW abzusenken – damit würde praktisch jede neu errichtete Eigenheim-PV-Anlage smart-meter-pflichtig.

Schon heute gilt über das seit Februar 2025 wirksame Solarspitzengesetz: Neue Anlagen ab 2 kWp dürfen vorübergehend nur 60 % ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen, bis ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung verbaut ist. Zusätzlich gilt laut Bundesverband Solarwirtschaft eine Umsetzungsfrist: 90 % der bis zum 30. September 2026 neu installierten PV-Leistung sollen bis zum 31. Dezember 2026 mit Smart Meter und Steuerungseinrichtung ausgestattet sein. Wer aktuell eine neue Anlage plant, sollte den Einbautermin für das intelligente Messsystem daher frühzeitig mit dem Messstellenbetreiber abstimmen.

Was bedeutet das für Ihre Planung?

Solange der Entwurf nicht final beschlossen ist, gilt: Wer seine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die heute bekannte, über 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung – unabhängig davon, wie die Reform am Ende ausgestaltet wird. Für alle, die ohnehin erst 2027 oder später bauen, lohnt sich ein Blick auf Eigenverbrauch und Speicher: Da die Einspeisevergütung tendenziell unattraktiver wird, gewinnt die Frage, wie viel Solarstrom man selbst nutzen kann, weiter an Bedeutung – ergänzend dazu unser Beitrag zum Stromspeicher-Boom und zu dynamischen Stromtarifen.

Wir behalten den Gesetzgebungsprozess für Sie im Blick und aktualisieren diesen Beitrag, sobald der Bundestag final entschieden hat.

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Wer seine Anlage vor der Reform 2027 in Betrieb nimmt, sichert sich die heute geltende, garantierte Einspeisevergütung. Wir beraten Sie, wie sich eine Investition für Sie noch dieses Jahr lohnt.